Mein Name ist Philipp von Gayl und ich bin seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Das Verkehrsrecht ist ein sehr anspruchsvolles Fach, das viele verschiedene Rechtsbereiche umfasst. Als Fachanwalt widme ich mich in besonderem Maße diesem Thema.
Gemeinsam mit zwei Kollegen betreibe ich meine Kanzlei in Berlin-Mitte. Sie finden mich also direkt im Herzen der Stadt. Kurze Wege zu den zuständigen Gerichten sorgen für zusätzliche Flexibilität.
Neben dem Verkehrsrecht vertrete ich meine Mandanten auch im Miet- und Familienrecht.
Verkehrsrecht ist ein Fachgebiet, das sich über viele verschiedene Rechtbereiche erstreckt. Neben einer umfassenden verkehrsrechtlichen Kompetenz, sind auch tiefgreifende versicherungs- und strafrechtliche Kenntnisse notwendig.
Gehen Sie nicht zu einem Scheidungs- oder Arbeitsrechtsanwalt, nur weil dieser schon mal einen Verkehrsfall gemacht hat. Verkehrsrecht kann man nicht “nebenbei” machen.
Als Verkehrsrechtsanwalt sollte man zuerst einmal ein guter Strafverteidiger sein. Dann muss man sich detailiert im Ordnungswidrigkeitenrecht auskennen und versiert und abgeklärt außergerichtliche Versicherungsverhandlungen führen können. Nicht zuletzt braucht man Kenntnisse im Verwaltungsrecht, z.B. um die Wiedererlangen einer Fahrerlaubnis durchzusetzen.
Mein hohes fachliches Niveau fördere und erweitere ich durch meine Mitarbeit an der Fachzeitschrift VerkehrsRechtsReport (VRR) und durch meine Mitgliedschaft im Arbeitskreis Verkehrsrecht des Berliner Anwaltsvereins.