Philipp von Gayl
Fachanwalt für Verkehrsrecht

030 / 308 723 06

Was ist Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern am öffentlichen Verkehr. In erster Linie ist damit der Straßenverkehr gemeint, es sind aber auch das Wasserstraßen-, Schienenverkehrs- und Luftverkehrsrecht eingeschlossen. Davon ist letztlich jeder betroffen, denn wir alle bewegen uns im öffentlichen Raum, ob nun als Fußgänger, Autofahrer oder Bootskapitän.

Verschiedene Rechtsgebiete im Einsatz

Der Straßenverkehr wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt, wie das Straßenverkehrsgesetz und die allgemein bekannte Straßenverkehrsordnung. Bei Verstößen ist mit Geldbußen oder gar Haftstrafen zu rechnen. Das Verkehrsrecht ist auch eng verflochten mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Strafgesetz. Die dort festgelegten zivilrechtlichen Regelungen zu Haftung und Versicherung oder die strafrechtlichen Aspekte finden im Verkehrsrecht ihre Anwendung. Entsprechend komplex ist das Rechtsgebiet.

Warum zum spezialisierten Rechtsanwalt?

Der Straßenverkehr in Deutschland nimmt zu. Mehr Autos, mehr Verkehrsteilnehmer, mehr Verkehrsregeln, mehr Unfälle. Es ist kein Wunder, dass es immer öfter zu Rechtsstreitigkeiten rund ums Auto und den Straßenverkehr kommt. Die Komplexität der Materie steigt stetig an. Es gibt keine einfachen Regeln mehr, die nicht durch unzählige Ausnahmen verkompliziert wurden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt sollte deshalb die erste Wahl bei Verkehrsrechtssachen sein.

Lassen Sie sich nicht von einem Rechtsanwalt vertreten, der Verkehrsrecht nur nebenbei macht. Gehen Sie zum Spezialisten.

Die wichtigsten Verkehrsrechtsbereiche

  • Unfallschadenregulierung
  • Bußgeldsachen
  • Verkehrsstraftaten
  • Führerscheinfragen
  • Vertragsrechtliches (Autokauf, Leasing, Werkstatt)

Die Folgen und mögliche Strafen

  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Verlängerung der Probezeit
  • Eintrag im Verkehrszentralregister
  • Bußgeld
  • Haftstrafe
  • Beschlagnahmung des Tatfahrzeugs